Evaluation (Überprüfung der Wirksamkeit pflegerischer Leistung):
Diese findet im Rahmen einer Pflegevisite statt. Sie wird als Besuch bei Klienten durchgeführt und dient u. a. der Erörterung des Befindens des Pflegebedürftigen, seiner Zufriedenheit mit dem Pflegedienst sowie der kontinuierlichen Bearbeitung und Kontrolle der Pflegeprozessplanung und –Dokumentation. Gleichzeitig bildet sie eine Möglichkeit, die Qualität der Pflege zu beurteilen und zu optimieren.
Die Pflegevisite ist ein kundenzentriertes Planungs- und Bewertungsinstrument. Zudem ist die regelmäßige Evaluation rechtlicher Nachweis für eine fachgerecht ausgeführte Pflege.
Die Leitung und deren Stellvertretung unseres Pflegedienstes führen regelmäßig Pflegevisiten durch.
Qualitätsmanagementhandbuch:
Erlaubt einen detaillierten Überblick aller Maßnahmen der Einrichtung, die der Qualitätsplanung, -entwicklung, -sicherung, -lenkung und -prüfung dienen.
Ein Qualitätsmanagementhandbuch ist niemals abgeschlossen, sondern stetig im Fluss durch den kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Qualitätsaudit:
Dies sind Überprüfungen der eigenen Abläufe im Pflegedienst. Ziel ist es, dadurch eine effektive Bewertung und somit Korrektur-, Vorbeugung-, oder Verbesserungsmaßnahmen zu erlangen. z. B. bei Mitarbeitern, Pflegeplanung oder Durchführung in betriebswirtschaftlicher Hinsicht.
Qualitätszirkel:
Für die Lösung von Qualitätsproblemen oder der Entwicklung von Qualitätsfördernde Maßnahmen und Kompetenzen können Qualitätszirkel einberufen werden. In der Regel findet er einmal Monatlich statt.
Dienstpläne:
Unsere Dienstpläne werden auf Berücksichtigung von Bedürfnissen und Wünschen der Mitarbeiter (Wunschbuch) erstellt, ebenso wird der pflegebedürftige Mensch dabei berücksichtigt.
Wir arbeiten mit dem Monatsdienstplanformular. Dienstpläne sind Dokumente.
Die Schweigepflicht
Die Schweigepflicht für Gesundheitsberufe ergibt sich bereits aus der Gesetzgebung. Trotzdem werden bei Neueinstellungen nochmals mündlich und schriftlich auf die Verschwiegenheitspflicht hingewiesen bzw. die Verpflichtung dem Arbeitsvertrag mit angehängt. Zusätzlich wird diese jährlich in Dienstbesprechungen für das gesamte Personal wiederholt.
Anleiter/Mentoren/Paten:
In unserem Pflegedienst werden Anleiter, Mentoren oder Paten zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter eingesetzt, sie sind Instrumente zur Herstellung und Erhaltung der Qualifikation von Mitarbeitern. Eine gute Einarbeitung und Begleitung führt den neuen Mitarbeiter zu Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit. Zudem wirken die Anleiter bei der Beurteilung des Leistungsprofils mit.
Dienstanweisungen:
Stellen Prozess bzw. Tätigkeitsabläufe der Einrichtung dar; sie können von allen Beteiligten nachvollzogen werden und sind transparent dargestellt.
Organigramm:
Es zeigt die Graphische Darstellung der betrieblichen Hierarchie. Der dargestellte Dienst- und Berichtsweg ist immer einzuhalten. Im Falle dass die Pflegedienstleitung verhindert sein sollte, ist die stellvertretende Pflegedienstleitung zuständig.
Verfahrensanweisung:
Neben Checklisten und Merkblätter sollen auch Formulare zur Verhaltensanweisung als Vorgabe dienen. Diese dienen als Richtlinien oder Anhaltspunkte für Mitarbeiter und sollen helfen mit bestimmten, meist unvorhersehbaren Geschehnissen in der Pflege fertig zu werden